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Barrierefreiheitserklärung

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Barrierefreiheit

 

Über die Barrierefreiheit auf soltau-touristik.de

Blinde, sehschwache oder anderweitig beeinträchtigte Menschen bilden einen nicht unerheblichen Teil der Internetnutzer. Gerade diese Zielgruppe stößt auf eine Reihe von Hürden und Barrieren, die eine vollständige Integration in die Medien-Gesellschaft deutlich erschwert.

Barrierefreies Internet, Accessibility (Zugänglichkeit) und Usability (Benutzbarkeit / Bedienerfreundlichkeit) sind deshalb feste Begriffe geworden, um das Internet für alle einfacher zugänglich zu machen.

Die Stadt Soltau unternimmt erhebliche Anstrengungen um allen Menschen eine barrierefreie Nutzung und die Zugänglichkeit zu Einrichtungen, Institutionen und des öffentlichen Raumes zu ermöglichen. Diese Anstrengungen wurden in der barrierefreien Darstellung unter www.soltau.de weiterverfolgt.

Für Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiter der Soltau-Touristik zur freien Verfügung.


Welche Bereiche sind beispielsweise nicht barrierefrei?


Diese Erklärung wurde am 29. Februar 2024 erstellt und basiert auf Selbstbewertung.


Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsens eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.